Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Die Beiträge von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen richten sich nach der Bezugsgröße. Diese beträgt ab 1.1.2024 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost. Für das Kalenderjahr 2024 ergibt sich daher bei einem Beitragssatz von 18,6 % ein Regelbeitrag i. H. v. 657,51 EUR/West bzw. 644,49 EUR/Ost.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Die Beiträge von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen richten sich nach der Bezugsgröße. Diese beträgt ab 1.1.2023 3.395 EUR/West bzw. 3.290 EUR/Ost. Für das Kalenderjahr 2023 ergibt sich daher bei einem Beitragssatz von 18,6 % ein Regelbeitrag in Höhe von 631,48 EUR/West bzw. 611,94 EUR/Ost. Der halbe Regelbeitrag beträgt monatlich 315,74 EUR/West bzw. 305,98 EUR/Ost.

01.10.2022, Ressort: Sozialversicherung Selbstständige haben nach Ablauf der ersten 3 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit die Wahl, ob sie den Regelbeitrag der Rentenversicherung oder einen abweichenden Beitrag zahlen wollen. Dazu muss das u.U. niedrigere Einkommen nachgewiesen werden. Dabei ist allerdings mindestens die am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltende monatliche Geringfügigkeitsgrenze als monatliches Arbeitseinkommen bei der Beitragsberechnung zugrunde zu legen. Das entspricht für das Jahr 2022 unverändert 450 EUR.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Die Beiträge von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen richten sich nach der Bezugsgröße (2022: 3.290 EUR/West bzw. 3.150 EUR/Ost). Für das Kalenderjahr 2022 ergibt sich daher bei einem Beitragssatz von 18,6 % ein Regelbeitrag in Höhe von 611,94 EUR/West bzw. 585,90 EUR/Ost. Der halbe Regelbeitrag beträgt monatlich 305,97 EUR/West bzw. 292,95 EUR/Ost.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Die Beiträge von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen richten sich nach der Bezugsgröße (2021: 3.290 EUR/West bzw. 3.115 EUR/Ost). Für das Kalenderjahr 2021 ergibt sich daher bei einem Beitragssatz von 18,6 % ein Regelbeitrag in Höhe von 611,94 EUR/West bzw. 579,39 EUR/Ost. Der halbe Regelbeitrag beträgt monatlich 305,97 EUR/West bzw. 289,70 EUR/Ost.

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Die Beiträge von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen richten sich nach der Bezugsgröße (2020: 3.185 EUR/West bzw. 3.010 EUR/Ost; 2019: 3.115 EUR/West bzw. 2.870 EUR/Ost). Für das Kalenderjahr 2020 ergibt sich daher bei einem Beitragssatz von 18,6 % ein Regelbeitrag in Höhe von 592,41 EUR/West bzw. 559,86 EUR/Ost (2019: 579,39 EUR/West bzw. 533,82 EUR/Ost). Der halbe Regelbeitrag beträgt monatlich 296,21 EUR/West bzw. 279,93 EUR/Ost (2019: 289,70 EUR/West bzw. 266,91 EUR/Ost).

01.01.2019, Ressort: Sozialversicherung Die Beiträge von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen richten sich nach der Bezugsgröße (2019: 3.115 EUR/West bzw. 2.870 EUR/Ost; 2018: 3.045 EUR/West bzw. 2.695 EUR/Ost). Unter Berücksichtigung des aktuellen Beitragssatzes der Rentenversicherung von 18,6 %, ergibt sich für das Kalenderjahr 2019 ein Regelbeitrag in Höhe von 579,39 EUR/West bzw. 533,82 EUR/Ost (2018: 566,37 EUR/West bzw. 501,27 EUR/Ost).