Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

26.10.2023, Ressort: Lohnsteuer Die Zuführung von Arbeitslohn zu einem Wertguthabenkonto dient nur der Absicherung des zukünftigen Anspruchs und stellt keinen gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn dar. Lt. BFH-Urteil haftet der Arbeitgeber nicht für diese Lohnsteuer, wenn er die Entlassungsentschädigung als Wertguthaben zugunsten des Arbeitnehmers auf die DRV Bund übertragen hat.

25.09.2022, Ressort: Lohnsteuer Eine Anrufungsauskunft kann entsprechend § 207 Abs. 2 AO mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden. Der BFH hat in mehreren Urteilen Stellung dazu genommen, unter welchen Voraussetzungen ein Bescheid inhaltlich hinreichend bestimmt ist und was bei der Haftung eines Geschäftsführers für die pauschale Lohnsteuer zu beachten ist.

01.01.2022, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde komplett überarbeitet und dabei u.a. um Ausführungen zur Haftung im Vorfeld des Vertragsabschlusses ergänzt.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Ab 2022 erhält der Arbeitgeber von der Einzugsstelle (Minijob-Zentrale) eine elektronische Rückmeldung über bereits zuvor ausgeübte Beschäftigungen im laufenden Kalenderjahr. So kann er schnell und zutreffend die Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit wegen Kurzfristigkeit der Beschäftigung überprüfen.

03.09.2021, Ressort: Lohnsteuer Die vorrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers durch Haftungsbescheid wurde durch ein Urteil des Finanzgerichts Münster als ermessensgerecht beurteilt, sofern dies den effizienteren Weg darstellt.

23.09.2020, Ressort: Lohnsteuer Teilt das Finanzamt dem Arbeitgeber auf dessen Antrag hin die Besteuerungsgrundlagen eines Haftungsbescheids nicht mit, so bestehen ernsthafte Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit.

19.09.2019, Ressort: Sozialversicherung Sind die im EU-Ausland geltenden Mindestbeträge höher als in Deutschland, hat ein Arbeitnehmer demzufolge einen höheren Vergütungsanspruch. Auch wenn der Arbeitgeber diesen nicht erfüllen sollte, werden die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge fällig und der Arbeitgeber haftet für die Zahlung (EU-Entsenderichtlinie).