Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen, die mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet werden, können im Rahmen der monatlichen Sachbezugsfreigrenze steuerfrei bleiben. Zum 1.1.2022 wurde die Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR auf 50 EUR angehoben.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung besteht für einen geldwerten Vorteil dann, wenn er aus dem zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen monatlich nicht mehr als 50 EUR beträgt.

16.09.2016, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde die beitragsrechtliche Bewertung, soweit der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschalierung vornimmt.

17.06.2015, Ressort: Lohnsteuer Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen aktualisiert und berücksichtigt dabei insbesondere die neueren Entwicklungen zur Bestimmung des maßgebenden Preises bei Sachbezügen. Vgl. BMF, Schreiben v. 19.5.2015, IV C 5 - S 2334//07/0009.

26.05.2014, Ressort: Arbeitsrecht Neben den einzelnen Rückzahlungsmodalitäten des Darlehens wie der Aufrechnung mit laufenden Gehaltsansprüchen, den Auswirkungen auf die Rückzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Wirkung von Ausgleichsklauseln in einem Aufhebungsvertrag werden auch die Kündigungsvoraussetzungen des Darlehens dargestellt.

01.01.2014, Ressort: Lohnsteuer Die Bewertung nach der Rabatt-Freibetragsregelung führt in den meisten Fällen für den Arbeitnehmer zu einem vorteilhafteren Ergebnis als die Anwendung der allgemeinen Bewertungsregelung. Im Einzelfall ist jedoch die Bewertung nach der allgemeinen Bewertungsregelung günstiger, z. B. dann, wenn der Rabatt-Freibetrag bereits durch andere Sachbezüge verbraucht ist.

01.01.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das BAG neigt dazu, Darlehensverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle zu unterwerfen. Aktuell hat es zudem entschieden, dass grundsätzlich auch Vertragsbedingungen, die vor ihrer Verwendung kollektivrechtlich ausgehandelt worden sind, Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen. Dieses Urteil wurde in das Stichwort eingearbeitet.