Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

04.10.2023, Ressort: Arbeitsrecht Der EuGH hat mit seinem Urteil v. 13.7.2023 (C-134/22) entschieden, dass Verstöße des Arbeitgebers gegen die Übermittlungspflicht des § 17 KSchG an die Agentur für Arbeit nicht zur Unwirksamkeit von Kündigungen führt.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Die seit dem 1.1.2022 bestehende Verpflichtung zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen hat ihren Grund darin, dass vom 1.1.2023 an die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) grundsätzlich verpflichtend ist.

08.04.2020, Ressort: Arbeitsrecht Nach § 163 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber eine umfassende Anzeigepflicht gegenüber dem Integrationsamt bzgl. seiner Beschäftigungspflicht und der Berechnung der Ausgleichsabgabe für ein Kalenderjahr, die bis zum 31.3. des Folgejahres zu erfüllen ist. Aufgrund der Corona-Krise wurde die Anzeigefrist für das Jahr 2019 auf den 30.6.2020 verlängert.

01.01.2018, Ressort: Arbeitsrecht Aufgrund der Änderungen im Mutterschutzrecht zum 1.1.2018 wurden einzelne Rechtsgrundlagen im Mutterschutzgesetz angepasst. Im Gegensatz zu bisher treffen den Arbeitgeber bei einer Eigenkündigung der Frau keine Mitteilungspflichten mehr.

28.08.2017, Ressort: Arbeitsrecht Aktualisierung der Gesetzeszitationen zu Anzeigepflichten im Rahmen des Mutter- und Schwangerenschutzes für die Neufassung des Mutterschutzgesetzes ab 1.1.2018.

17.09.2016, Ressort: Sozialversicherung Es wurde der Hinweis aufgenommen, dass es auch zu den Meldepflichten eines Arbeitgebers gehört, eine Betriebseröffnung oder Änderungen im Unternehmen an die zuständige Berufsgenossenschaft zu melden.

12.04.2013, Ressort: Lohnsteuer Erweitert wurden die Anzeigepflichten des Arbeitgebers aufgrund des ab 2013 anzuwendenden Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).