Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

21.02.2019, Ressort: Lohnsteuer Abschlagszahlungen sind Auszahlungen bereits fälligen und verdienten, aber noch nicht abgerechneten Lohns. Wird der Arbeitslohn zunächst als Abschlagszahlung geleistet, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer erst bei der Lohnabrechnung einbehalten.

30.01.2019, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde die sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Abschlagzahlungen.