Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung In der Betriebsstättendatei der Bundesagentur für Arbeit wird nun auch die Unternehmernummer nach SGB VII abgespeichert.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Die Postanschrift ist Bestandteil der Betriebsdaten und muss im Rahmen der Betriebsdatenpflege aktuell gehalten werden. Abweichende Postanschriften können auf unterschiedliche Weise angegeben werden. Dabei kann es sich um Hausanschriften, Postfachanschriften bei der Deutschen Post, Großempfängeranschriften und Auslandsanschriften handeln. Im Datenbaustein „Abweichende Postanschrift“ (DBPA) ist seit dem 1.1.2022 einzutragen, um welche Art der abweichenden Postanschrift es sich handelt.

23.08.2018, Ressort: Sozialversicherung Die mit dem Verfahrensstart eingeführten Meldegründe sind nicht mehr zu verwenden. Stattdessen ist im Datensatz in den entsprechenden Kennzeichen-Feldern nur noch anzugeben, ob sich Änderungen in den Namensfeldern (einschließlich der Rechtsform), Anschriftenfeldern zum Beschäftigungsbetrieb oder Daten zum Ansprechpartner ergeben.

01.01.2017, Ressort: Sozialversicherung Die Rechtsgrundlage für die Betriebsdatenpflege hat sich geändert. Neu aufgenommen wurde der Hinweis, dass im Insolvenzverfahren die Meldungen zur Betriebsdatenpflege durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Eine Meldepflichtverletzung kann mit einem Bußgeld bestraft werden.