Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

24.01.2024, Ressort: Arbeitsrecht Das bayerische Betreuungsgeld wurde durch das bayerische Familiengeld abgelöst. Inhaltliche Änderungen gab es im Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz.

21.08.2017, Ressort: Arbeitsrecht Die §§ 4a bis 4d BEEG wurden vom Bundesverfassungsgericht am 21.7.2015 für unwirksam erklärt. Die zu diesem Zeitpunkt bereits bewilligten Leistungen wurden weitergewährt. Inzwischen sind die noch möglichen Leistungszeiträume abgelaufen.

14.11.2016, Ressort: Arbeitsrecht Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelung zum Betreuungsgeld in den §§ 4a-4d BEEG für verfassungswidrig erklärt hat, bestehen nur noch in Übergangsfällen entsprechende Ansprüche. In Bayern und Sachsen existieren landesrechtliche Regelungen zum Betreuungsgeld.

22.07.2015, Ressort: Arbeitsrecht Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.7.2015 (1 BvF 2/13) entschieden, dass das Betreuungsgeld verfassungswidrig ist und die §§ 4a bis 4d BEEG daher nichtig sind. Diese Änderung wurde in die Einleitung des Stichworts aufgenommen. Das Gericht überlässt es dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden.