Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

30.01.2025 Die Klausel zum Thema Verschwiegenheitspflicht wurde an aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angepasst.

01.01.2025 Auf die Änderungen im Nachweisgesetz ab 1.1.2025 wird hingewiesen. Für die Befristungsabrede gilt nach wie vor das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG.

07.06.2023 In die Verschwiegenheitsklausel wurden Änderungen aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetzes aufgenommen.

07.02.2023 Die Klausel zur Abtretung und Verpfändung wurde aktualisiert.

30.11.2022 Die Vertragsklausel zur Arbeitsunfähigkeit wurde an das ab 1.1.2023 umzusetzende eAU-Verfahren angepasst.

20.07.2022 Das Vertragsmuster wurde aufgrund der neuen Anforderungen durch das zum 1.8.2022 geänderte Nachweisgesetz überarbeitet.

01.01.2022 In die Anmerkungen zum Vertragstext wurde der ab 1.1.2022 geltende Mindestlohn eingearbeitet.