Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

06.12.2022 In den Fußnoten des Musters wurden einige Hinweise ergänzt, u. a. dass nach § 3 MiLoG auf Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn nur durch gerichtlichen Vergleich verzichtet werden kann, nicht aber durch eine vertragliche Vereinbarung.

21.04.2020 Das Gebot fairen Verhandelns ist eine bei Vertragsverhandlungen zu beachtende Nebenpflicht. Kommt ein Aufhebungsvertrag unter Missachtung dieses Gebots zustande, führt dies zur Unwirksamkeit (BAG, Urteil v. 7.2.2019, 6 AZR 75/18).

08.04.2016 Aktuelle Rechtsprechung: Urlaub im Rahmen einer Freistellungserklärung für den Zeitraum nach dem Zugang einer fristlosen Kündigung wird nur dann wirksam gewährt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt.

27.10.2014 Ansprüche auf den ab 1.1.2015 zu zahlenden gesetzlichen Mindestlohn dürfen von vertraglichen Ausschluss- oder Erledigungsklauseln nicht erfasst werden. Das Muster wurde inhaltlich bereits auf diese neue Rechtslage angepasst.

01.09.2012 In das Muster wurden Änderungen im SGB III zur Sperrzeit eingearbeitet.

17.04.2009 Nach BSG, Urteil v. 24.9.2008, 8 12 KR 22/07 R besteht die Sozialversicherungspflicht bei einvernehmlicher und unwiderruflicher Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts bis zum Ende der arbeitsvertraglichen Beziehungen grundsätzlich fort. Dem haben sich die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger angeschlossen (Besprechungsergebnis vom 30./31.3.2009 zum Versicherungs- und Beitragsrecht, TOP 2) und ihre gegenteiligen Auffassung aus dem Jahr 2005 aufgegeben.