Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

06.03.2023 Die Klausel zur Abtretung und Verpfändung wurde aktualisiert.

23.12.2022 Die Vertragsklausel zur Arbeitsunfähigkeit wurde an das neue eAU-Verfahren angepasst, welches ab dem 1.1.2023 umzusetzen ist.

13.07.2022 Am 1.8. sind Änderungen der Nachweispflichten im BBiG in Kraft getreten. In dem aktualisierten Vertrag wurden diese Änderungen berücksichtigt.

01.01.2020 Die Änderungen durch die Reform des BBiG wurden berücksichtigt.

25.01.2018 In den Vertrag wurde ein weiteres BAG-Urteil zur Verlängerung der Probezeit bei einer längeren Erkrankung des Auszubildenden eingearbeitet.

06.05.2015 Eine Ausbildungsvergütung ist in der Regel nicht mehr angemessen, wenn sie den in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelten Lohn um mehr als 20% unterschreitet. Das hat das BAG am 29.04.2015 entschieden (Az.: 9 AZR 108/14).

19.04.2013 Das Vertragsmuster wurde überarbeitet. Zum einen wurde der Aspekt der Teilzeitausbildung unter Das regelt der Vertrag in den Vorbemerkungen (Rechtlicher Hintergrund) sowie in § 6 des Vertragsmusters eingearbeitet. Zum anderen enthalten die Ausführungen unter Das regelt der Vertrag nun detaillierte Fachinformationen.