Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

14.11.2024 Die Änderungen durch das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz wurden im Ausbildungsvertrag berücksichtigt. Insbesondere kann der Vertrag seit dem 1.8.2024 in Textform abgefasst werden, lediglich der Eingang muss durch den Auszubildenden bestätigt werden. Außerdem ist in angemessenen Umfang mobiles Ausbilden möglich - ein (optionaler) Abschnitt hierzu wurde in das Vertragsmuster aufgenommen (§ 2).

06.03.2023 Die Klausel zur Abtretung und Verpfändung wurde aktualisiert.

23.12.2022 Die Vertragsklausel zur Arbeitsunfähigkeit wurde an das neue eAU-Verfahren angepasst, welches ab dem 1.1.2023 umzusetzen ist.

13.07.2022 Am 1.8. sind Änderungen der Nachweispflichten im BBiG in Kraft getreten. In dem aktualisierten Vertrag wurden diese Änderungen berücksichtigt.

01.01.2020 Die Änderungen durch die Reform des BBiG wurden berücksichtigt.

25.01.2018 In den Vertrag wurde ein weiteres BAG-Urteil zur Verlängerung der Probezeit bei einer längeren Erkrankung des Auszubildenden eingearbeitet.

06.05.2015 Eine Ausbildungsvergütung ist in der Regel nicht mehr angemessen, wenn sie den in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelten Lohn um mehr als 20% unterschreitet. Das hat das BAG am 29.04.2015 entschieden (Az.: 9 AZR 108/14).