Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

27.04.2023 Das Tool wurde fachlich geprüft und in den Fußnoten mit kleinen Änderungen für ein besseres Verständnis versehen.

01.01.2019 Zum 1.1.2019 wurde § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB im Rahmen der Kündigungsfristen aufgehoben. Die Unvereinbarkeit der Norm mit Unionsrecht wurde bereits 2010 vom EuGH festgestellt. Bei der Berechnung der einzuhaltenden Kündigungsfrist ist deshalb die gesamte Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

17.03.2010 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, die bisher geltende Regelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, verstoße gegen das EU-Recht. Diese neue Rechtsprechung wurde eingearbeitet.