Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

28.05.2018, Ressort: Sozialversicherung Um die in der Praxis auftretenden Auslegungsschwierigkeiten des Begriffs "Geldwerte Vorteile" zu beseitigen, wurde dieser Begriff zwischenzeitlich in "Nebenbezüge" verändert. Es wurde klargestellt, dass zu den "Nebenbezügen" geldwerte Vorteile, Sachbezüge, steuerpflichtige Bestandteile von sonstigen Personalnebenkosten – wie z. B. Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgelder – gehören.

25.07.2017, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde die Bewertung zu der Frage, welche Werte sich bei der Angabe des Gesamtbruttoentgelts erhöhend oder mindernd auswirken. Beispielsweise wird klargestellt, dass Arbeitgeberzuschüsse zu Entgeltersatzleistungen (u .a. der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) das anzugebende Gesamtbruttoentgelt erhöhen.