Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.07.2019, Ressort: Sozialversicherung In der GKV-Monatsmeldung ist unter anderem das ab 1.7.2019 maßgebliche Midijob-Kennzeichen anzugeben. Ab diesem Zeitpunkt ersetzt der Übergangsbereich die bis dahin maßgebliche Gleitzone.

07.10.2016, Ressort: Sozialversicherung Es wurde ergänzt, dass Mehrfachbeschäftigungen von Arbeitnehmern, die Mitglied der landwirtschaftlichen Krankenkasse sind, vom Meldeverfahren mit der GKV-Monatsmeldung ausgenommen sind. In der GKV-Monatsmeldung ist stets die Versicherungsnummer anzugeben, die ersatzweise Angabe des Namens ist nicht ausreichend.

01.12.2014, Ressort: Sozialversicherung Mit dem Wegfall der pauschalen Zusatzbeiträge und der Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge zum 1.1.2015 entfällt der Sozialausgleich. Der qualifizierte Meldedialog wurde daraufhin neu geregelt. Unter anderem ist die GKV Monatsmeldung nur noch nach Aufforderung durch die Einzugsstelle von den Arbeitgebern abzugeben.

19.08.2014, Ressort: Sozialversicherung Der Datenbaustein Krankenversicherung (DBKV) musste um neue Felder erweitert werden. In den Entgeltabrechnungsprogrammen wird der erweiterte DBKV bereits zum 1.12.2014 bereitgestellt.

21.02.2014, Ressort: Sozialversicherung GKV-Monatsmeldungen müssen auch für mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer abgegeben werden, die freiwillig oder privat krankenversichert sind.

01.01.2014, Ressort: Sozialversicherung Im Jahr 2014 ist kein Sozialausgleich durchzuführen. Daher ist die GKV-Monatsmeldung weiterhin nur für Arbeitnehmer in einer versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung abzugeben.

01.01.2013, Ressort: Sozialversicherung Mit der GKV-Monatsmeldung findet seit 1.1.2012 im sog. "qualifizierten Meldedialog" ein Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern statt. Im Jahr 2013 ist jedoch kein Sozialausgleich durchzuführen und das geplante Meldeverfahren ist teilweise ausgesetzt.