Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Zum 1.1.2024 wurde das bisherige Datenaustauschverfahren aktualisiert. Der Datensatz ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in der neuen Version 12 zu verwenden, und zwar auch für Nachweiszeiträume vor dem 1.1.2024.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Mit der Einführung der neuen Version des Verfahrens DTA EEL (Version 11.0) zum 1.1.2023 wurde das bisherige Datenaustauschverfahren überarbeitet. Der Datensatz ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in der Version 11 zu verwenden und zwar auch für Nachweiszeiträume vor dem 1.1.2023.

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Mit der Einführung der neuen Version des Verfahrens DTA EEL (Version 10.0) zum 1.1.2020 wurde das bisherige Datenaustauschverfahren überarbeitet. Der Datensatz ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in der Version 10 zu verwenden, und zwar auch für Nachweiszeiträume vor dem 1.1.2020.

01.01.2018, Ressort: Sozialversicherung Mit der Einführung der neuen Version des Verfahrens DTA EEL (Version 9.0) zum 1.1.2018 wurde das bisherige Datenaustauschverfahren überarbeitet. Der Datensatz ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in der Version 9 zu verwenden, und zwar auch für Nachweiszeiträume vor dem 1.1.2018. Alle vorherigen Datensatz-Versionen dürfen ab 2018 nicht mehr verwendet werden. Für eine kurze Übergangszeit wird durch die Datenannahmestellen eine Verarbeitung der Version 8 sichergestellt.

01.01.2016, Ressort: Sozialversicherung Die Meldungen zu den Entgeltersatzleistungen sind ausschließlich im Verfahren "DTA EEL" – und nicht in Papierform – zu übermitteln. Ausgenommen sind ab 1.1.2016 Einzelfälle für die Gewährung von Krankengeld bei Spende von Organen oder Geweben oder von Pflegeunterstützungsgeld, in denen ein elektronisches Meldeverfahren nicht wirtschaftlich durchzuführen ist.

01.01.2015, Ressort: Sozialversicherung Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung wurden zum 1.1.2015 die Berechnungsgrundlagen für das Kinderkrankengeld und das Kinderverletztengeld geändert. Da eine kurzfristige Anpassung des Datensatzes zum 1.1.2015 nicht möglich war, wird die Bescheinigung der Gründe "02" und "23" daher vorübergehend in einem Ersatzverfahren sichergestellt werden.

21.02.2014, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde die Bescheinigungsform für Fälle, in denen der Bruttolohn auch Sachbezüge enthält. Hier ist ein fiktives Nettoarbeitsentgelt aus den Bar- und Sachbezügen zu ermitteln.