Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2024 angehoben.

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2023 auf 10.908 EUR angehoben.

24.05.2022, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 1.1.2022 auf 10.347 EUR angehoben.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2022 auf 9.984 EUR angehoben.

01.01.2021, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2021 auf 9.744 EUR (2020: 9.408 EUR) angehoben.

01.01.2020, Ressort: Lohnsteuer Der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren ist für unbeschränkt steuerpflichtige Grenzpendler zum 1.1.2020 vorgesehen. Allerdings können diese entgegen der gesetzlichen Neuregelung bis auf Weiteres nicht in das ELStAM-Verfahren integriert werden. Es ist weiterhin eine Papierbescheinigung für den Lohnsteuerabzug auszustellen.

01.01.2019, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag beträgt ab 1.1.2019 9.168 EUR (2018: 9.000 EUR).