Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

31.01.2023, Ressort: Entgelt Das Stichwort wurde um Prämien zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung, wie Retention-Bonus und Handgeld, ergänzt.

01.01.2022, Ressort: Entgelt Erhält der Arbeitnehmer die Prämie als Sachzuwendung, liegt ein geldwerter Vorteil vor. Zum 1.1.2022 wurde die Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR auf 50 EUR angehoben.

11.04.2017, Ressort: Entgelt Wird die dem Arbeitnehmer gewährte Prämie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem zukünftigen Zeitraum berechnet, stellt die Prämie keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar. Die Fünftelregelung kann in diesem Fall nicht angewendet werden.