Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2024 erhöht.

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2023 auf 10.908 EUR angehoben. Ein höherer Grundfreibetrag wirkt sich bei Grenzpendlern u. a. auf die Einkommensschwellen bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht aus.

24.05.2022, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 1.1.2022 auf 10.347 EUR angehoben. Ein höherer Grundfreibetrag wirkt sich bei Grenzpendlern u. a. auf die Einkommensschwellen bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht aus.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2022 auf 9.984 EUR angehoben. Ein höherer Grundfreibetrag wirkt sich bei Grenzpendlern u. a. auf die Einkommensschwellen bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht aus.

01.01.2021, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2021 auf 9.744 EUR angehoben. Ein höherer Grundfreibetrag wirkt sich bei Grenzpendlern u. a. auf die Einkommensschwellen bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht aus. Außerdem kann der Arbeitgeber mit entsprechender Vollmacht ab 2021 die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für den Arbeitnehmer beantragen.

01.01.2020, Ressort: Lohnsteuer Der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren wurde für unbeschränkt steuerpflichtige Grenzpendler zum 1.1.2020 freigeschaltet. Allerdings können diese entgegen der gesetzlichen Neuregelung bis auf Weiteres nicht in das ELStAM-Verfahren integriert werden. Es ist weiterhin eine Papierbescheinigung für den Lohnsteuerabzug auszustellen.

01.01.2019, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2019 auf 9.168 EUR angehoben (plus 168 EUR). Ein höherer Grundfreibetrag wirkt sich bei Grenzpendlern u. a. auf die Einkommensschwellen bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht aus.