Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

22.03.2024, Ressort: Lohnsteuer Die Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer wurde rückwirkend zum 1.1.2024 auf 9 EUR erhöht.

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschbeträge. Die ab 2024 maßgeblichen Auslandsreisekostensätze regelt das BMF-Schreiben v. 21.11.2023, IV C 5 - S 2353/19/10010 :005.

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschbeträge. Die ab 2023 maßgeblichen Auslandsreisekostensätze regelt das BMF-Schreiben v. 23.11.2022, IV C 5 - S 2353/19/10010 :004.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Pandemiebedingt wurden keine neuen Auslandsreisekostensätze für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen festgelegt. Die Auslandsreisepauschalen 2021 gelten für das Jahr 2022 unverändert fort.

01.01.2021, Ressort: Lohnsteuer Bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschbeträge. Die ab 2021 maßgeblichen Auslandsreisekostensätze regelt das BMF-Schreiben v. 3.12.2020, IV C 5 - S 2353/19/10010 :002, BStBl 2020 I S. 1256.

01.01.2020, Ressort: Lohnsteuer Für Berufskraftfahrer wurde ein neuer Pauschbetrag von 8 EUR pro Kalendertag eingeführt. Die ab 1.1.2020 maßgeblichen Auslandsreisekostensätze regelt das BMF-Schreiben v. 15.11.2019, IV C 5 - S 2353/19/10010 :001.

01.01.2019, Ressort: Lohnsteuer Bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschbeträge. Die ab 2019 maßgeblichen Auslandsreisekostensätze regelt das BMF-Schreiben v. 28.11.2018, IV C 5 - S 2353/08/10006 :009, BStBl 2018 I S. 1354.