Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

22.05.2018 Die Übernahme der Beiträge zum Deutschen Anwaltsverein stellt Arbeitslohn dar. Die Vorteile der Mitgliedschaft, insbesondere die berufliche Vernetzung sowie der vergünstigte Zugang zu Fortbildungsangeboten und zu Rabattaktionen gelten unabhängig vom Anstellungsverhältnis und erfolgen daher regelmäßig nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse. Vgl. FG Münster, Urteil v. 1.2.2018, Az. 1 K 2943/16 L.