Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

10.01.2023 Die Informationen zu Entwicklungshelfern wurden um arbeitsrechtliche Ausführungen ergänzt.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Die monatlichen Beiträge einer Versicherungspflicht auf Antrag in der Rentenversicherung sind im Jahr 2023 mindestens aus 4.866,91 EUR/West bzw. 4.733,57 EUR/Ost zu bemessen. Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung berechnen sich während des Auslandsaufenthaltes ab 1.1.2023 unverändert aus 339,50 EUR.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Die monatlichen Beiträge einer Versicherungspflicht auf Antrag in der Rentenversicherung sind im Jahr 2022 mindestens aus 4.700,24 EUR/West bzw. 4.500,23 EUR/Ost zu bemessen. Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung berechnen sich während des Auslandaufenthaltes ab 1.1.2022 unverändert aus 329 EUR.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Die monatlichen Beiträge einer Versicherungspflicht auf Antrag in der Rentenversicherung sind im Jahr 2021 mindestens aus 4.733,57 EUR/West bzw. 4.466,89 EUR/Ost zu bemessen. Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung berechnen sich während des Auslandaufenthaltes ab 1.1.2021 aus 329,00 EUR.

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Die monatlichen Rentenversicherungsbeiträge für auf Antrag versicherte Entwicklungshelfer sind im Jahr 2020 mindestens aus 4.600,23 EUR/West (2019: 4.466,89 EUR) bzw. 4.300,22 EUR/Ost (2019: 4.100,21 EUR) zu bemessen.

01.01.2019, Ressort: Sozialversicherung Die monatlichen Rentenversicherungsbeiträge für Entwicklungshelfer sind im Jahr 2019 mindestens aus 4.466,89 EUR/West (2018: 4.333,55 EUR) bzw. 4.100,21 EUR/Ost (2018: 3.866,86 EUR) zu bemessen.

01.01.2018, Ressort: Sozialversicherung Die monatlichen Beiträge für Entwicklungshelfer sind im Jahr 2018 mindestens aus 4.333,55 EUR/West (2017: 4.233,55 EUR) bzw. 3.866,86 EUR/Ost (2017: 3.800,19 EUR) zu bemessen.