Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.04.2022 Die Clearingstelle prüft ab 1.4.2022 auf Antrag der Beteiligten, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt (Feststellung des Erwerbsstatus). Die Feststellung kann im Rahmen einer Prognoseentscheidung oder einer Gruppenfeststellung erfolgen.

25.09.2020 Im Internet existiert eine URL "clearingstelle.de". Diese Seite stammt nicht von der Deutschen Rentenversicherung. Es handelt sich vielmehr um ein kommerzielles Beratungsangebot.

20.08.2018 Anträge auf Statusklärung sind schriftlich an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (Postfach, 10704 Berlin) zu richten. Diese führt die Statusfeststellung kostenlos durch.

18.08.2015 Die Entscheidung der Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend.