Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

24.09.2018 Erhält der Arbeitnehmer als Sachbezug eine Ware, die ihm von einer Fremdfirma zugesandt wird, stellen die Porto- bzw. Versandkosten einen zusätzlichen geldwerten Vorteil dar und sind damit bei Überschreiten der 44-EUR-Freigrenze für geringfügige Sachbezüge steuer- und beitragspflichtig.