Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2022 Zum 1.1.2022 wurde die Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR auf 50 EUR angehoben.

01.01.2020 Der steuerfreie Betrag für Leistungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung beträgt ab 1.1.2020 600 EUR pro Jahr (bisher: 500 EUR).

24.09.2018 Zertifizierte Leistungen, die nach dem Präventionsgesetz vom 17.7.2015 (BGBl I S. 1368) in einem für alle Krankenkassen einheitlichen Verfahren zertifiziert wurden, erfüllen in jedem Fall die qualitativen Voraussetzungen für die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 34 EStG, sodass hier die Einzelfallprüfung durch die Finanzämter entfällt.