Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2020 Vom Arbeitgeber übernommene Lehrgangskosten stellen rückwirkend ab 2019 auch dann keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr dar, wenn sie die allgemeine Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers verbessern. Einen direkten Bezug zur gegenwärtigen Stelle ist nicht mehr erforderlich.