Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

21.09.2022 Bei einem Zuschuss zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse gilt der Zuschuss nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Voraussetzung: Die Einnahmen dürfen zusammen mit dem Krankengeld das letzte Netto-Arbeitsentgelt nicht um mehr als 50 EUR monatlich übersteigen.

20.08.2015 Zahlt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis ein Krankentagegeld zusätzlich zur Entgeltfortzahlung, ist das Krankentagegeld in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.