Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

27.11.2023, Ressort: Lohnsteuer Wird das Deutschlandticket auch für die Nutzung bestimmter (zu den Fernzügen gehörenden) IC- oder ICE-Verbindungen freigegeben, liegt weiterhin eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr i. S. d. § 3 Nr. 15 EStG vor, s. BMF, Schreiben v. 7.11.2023, IV C 5 - S 2342/19/10007:009. D. h. die Nutzung auch dieser Verbindungen ist unabhängig von der Art der Fahrten begünstigt und es greift die Steuerbefreiung für das Jobticket und für die Privatfahrten des Arbeitnehmers.

04.10.2023, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurde ein Praxis-Beispiel mit einer Fallunterscheidung der Besteuerung der verbilligten versus unentgeltlichen Überlassung eines Deutschlandtickets.

13.07.2023, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurden Ausführungen zum Deutschlandticket, das seit seiner Einführung im Mai die vorherrschende Tarifvariante als Jobticket darstellt. Der Arbeitgeber sollte beim Deutschlandticket immer prüfen, ob die Steuerbefreiungsvorschrift für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nach § 3 Nr. 15 EStG greift oder eine andere Steuerbefreiungsmöglichkeit zur Anwendung kommt. Denn je nachdem ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für die Abrechnung, den Arbeitnehmer und die Nachweispflichten.

12.04.2023, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurden Ausführungen zum Deutschlandticket als Jobticket. Leistet der Arbeitgeber einen Mindestzuschuss i. H. v. 25 % auf den Ausgabepreis von 49 EUR, gewähren Bund und Länder bis Ende 2024 einen zusätzlichen Rabatt von 5 %.

09.06.2022, Ressort: Lohnsteuer Das BMF hat für die Rechtspraxis Klarheit über die Anwendung der Steuerbefreiung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu öffentlichen Verkehrsmitteln während der Gültigkeitsdauer des 9-EUR-Tickets geschaffen. Die Steuerbefreiung gilt auch weiterhin, wenn die Zuschüsse des Arbeitgebers die tatsächlichen Kosten bezogen auf das Kalenderjahr 2022 nicht übersteigen (Jahresbetrachtung).

20.05.2022, Ressort: Lohnsteuer Mit einer Anhebung der Entfernungspauschale ergibt sich ein gestiegener pauschalierungsfähiger Höchstbetrag bei einem Jobticket. Die Entfernungspauschale ist rückwirkend zum 1.1.2022 ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 EUR angehoben worden.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Anknüpfend an das Steuerrecht ist der geldwerte Vorteil aus dem Jobticket beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn er nicht mehr als 50 EUR im Kalendermonat beträgt und die steuerrechtliche Freigrenze somit nicht überschreitet.