Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2015 Die Freigrenze für Aufmerksamkeiten wurde durch R 19.6 Abs. 2 LStÄR 2015 zum 1.1.2015 auf 60 EUR (einschließlich Umsatzsteuer) angehoben (bis Ende 2014: 40 EUR). Hierzu zählen auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zum Verzehr im Betrieb überlässt.