Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

08.05.2023, Ressort: Arbeitsrecht In einem neuen Ressort werden die aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Aspekte bei der Beschäftigung eines ausländischen Studenten behandelt.

08.05.2023, Ressort: Arbeitsrecht In der Kranken- und Pflegeversicherung werden die Studenten unter den Voraussetzungen versichert, die auch für deutsche Studenten gelten. Auch werden während des Studiums ausgeübte Beschäftigungen nach denselben Regelungen beurteilt wie bei deutschen Studenten. Das Stichwort erläutert außerdem, welche Besonderheiten Studenten aus Nicht-EU-/EWR-Staaten beachten müssen.

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Ausländische Studenten aus anderen EU-Staaten sind als Studenten längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert, sofern sie in Deutschland wohnen und keine Sachleistungsansprüche zulasten eines anderen EU-Staats geltend machen können. Die Befristung auf den Abschluss des 14. Fachsemesters ist zum 31.12.2019 entfallen.

11.07.2017, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurde die lohnsteuerliche Beurteilung von Arbeitslohn, der an ausländische Studenten gezahlt wird.

06.08.2013, Ressort: Sozialversicherung Ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten dürfen während des Studiums einer Beschäftigung bis zu insgesamt 4 Monaten (120 Arbeitstage oder 240 halbe Arbeitstage) im Jahr nachgehen.