Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.03.2017, Ressort: Sozialversicherung Den Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, auch bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat und der Schweiz zu beanspruchen. Er ist bei Pflegegrade 2 und 3 mindestens einmal halbjährlich und bei Pflegegrade 4 und 5 einmal vierteljährlich durch einen Arzt oder Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen.