Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.03.2017, Ressort: Sozialversicherung Den Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, auch bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat und der Schweiz zu beanspruchen. Er ist bei Pflegegrade 2 und 3 mindestens einmal halbjährlich und bei Pflegegrade 4 und 5 einmal vierteljährlich durch einen Arzt oder Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen.

01.01.2015 Pflegepersonen in EU-/EWR-Staaten sind unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig. Für die Beitragsbemessung wird der Ausgangswert aus der monatlichen Bezugsgröße (2015: 2.835 EUR/West bzw. 2.415 EUR/Ost monatlich) berechnet.

02.07.2013 Das Gemeinsame Rundschreiben zu den Leistungen der Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt vom 17.4.2013 ist im Stichwort berücksichtigt.

09.10.2012 Als wichtige neue Rechtsgrundlage gilt hier das Gemeinsame Rundschreiben vom 4.9.2012 (Gemeinsames Rundschreiben zu Leistungen der Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalt).

27.06.2012 Die Schweiz ist seit 1.4.2012 und die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) zum 1.6.2012 den EG-Verordnungen 883/04 und 987/09 beigetreten. Die neuen Regelungen sind im Stichwort eingearbeitet.