Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt im Jahr 2024 1,7 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 0,1 % gestiegen.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt im Jahr 2023 1,6 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr 2022 um 0,3 % gestiegen.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Im Jahr 2022 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz - unverändert gegenüber dem Jahr 2021 - 1,3 %.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Ab dem Jahr 2021 beträgt der durchschnittliche Zusatzbetrag 1,3 %.

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird auch beim Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer berücksichtigt. Für diese ist der Betrag zu zahlen, der sich bei Anwendung der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ergibt, maximal bis zur Hälfte des tatsächlichen Beitrags.

01.01.2019, Ressort: Sozialversicherung Seit dem Jahr 2019 beträgt der durchschnittliche Zusatzbetrag 0,9 % (2018: 1,0 %).

01.01.2018, Ressort: Sozialversicherung Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jährlich zum 1. November mit Wirkung für das gesamte folgende Kalenderjahr vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Seit dem Jahr 2018 beträgt er 1,0 % (2016 bis 2017: 1,1 %).