Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

27.02.2019, Ressort: Sozialversicherung Wird der Arbeitnehmer in einem Staat beschäftigt, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicherheit besteht, gelten für den Arbeitnehmer die deutschen Rechtsvorschriften in den Sozialversicherungszweigen fort, die vom Abkommen erfasst werden. Das sind für die Republik Moldau die Renten- und Unfallversicherung und für Nordmazedonien die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

28.05.2018, Ressort: Sozialversicherung Sowohl im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch im Rahmen der Abkommen über Soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur bei einer begrenzten Dauer der Auslandstätigkeit vor. Für eine Entsendung auf die Philippinen gilt eine zeitliche Begrenzung von 48 Monaten.

01.04.2015, Ressort: Sozialversicherung In diesem komplett neu verfassten Beitrag wird auf die für den Arbeitgeber wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Aspekte Bezug genommen. Wie lange soll die Auslandstätigkeit dauern? Sind für die Entsendung Befristungen zu berücksichtigen? Welche Vorschriften sind für den Arbeitnehmer maßgeblich: die deutschen oder die des anderen Staates? Und welche Bedeutung kommt einer Ausnahmevereinbarung zu? Die Antworten sind hier zu finden.

21.08.2013, Ressort: Sozialversicherung Kroatien ist der EU beigetreten. Die EU-Verordnung 883/04 gilt nun auch im Verhältnis zu Kroatien für die Bereiche KV, PV, RV, ALV und UV. Ebenfalls neu ist ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien für die RV, ALV und UV. Ergänzt wurde auch der Hinweis auf ein mit Uruguay abgeschlossenes Abkommen, das jedoch noch nicht in Kraft ist.

11.02.2013, Ressort: Sozialversicherung Innerhalb der EU/EWR-Staaten und für die Schweiz gilt als Nachweis für den Leistungsanspruch die EHIC, die europäische Gesundheitskarte. Das gilt jetzt auch für Mazedonien.

10.02.2011, Ressort: Sozialversicherung Die Verordnung 883/04 gilt seit 1.1.2011 grundsätzlich auch für Angehörige von Drittstaaten, das gilt jedoch nicht für Dänemark und Großbritannien.