Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

22.03.2024, Ressort: Lohnsteuer Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich Grenzgängern im Homeoffice erweitert. Die nicht selbstständige Arbeit soll als im Inland ausgeübt oder verwertet gelten, soweit ein mit dem Ansässigkeitsstaat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen oder eine bilaterale Vereinbarung für diese Tätigkeit Deutschland ein Besteuerungsrecht zuweist.

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde erhöht.

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Die Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses setzt voraus, dass der Arbeitnehmer nachweist, dass die Einkünfte der Mindestbesteuerung unterlagen.

10.08.2022, Ressort: Lohnsteuer Arbeitstage, an denen Schweizer Grenzgänger ganztägig an ihrem Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat arbeiten (Homeoffice), gelten nicht als Nichtrückkehrtage.

24.05.2022, Ressort: Lohnsteuer Rückwirkend zum 1.1.2022 wurden der Grundfreibetrag sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag angehoben. Der Grundfreibetrag ist rückwirkend von 9.984 EUR auf 10.347 EUR gestiegen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR auf 1.200 EUR.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde ab 1.1.2022 auf 9.984 EUR erhöht.

01.01.2021, Ressort: Lohnsteuer Ab 1.1.2021 wurde der Grundfreibetrag auf 9.744 EUR erhöht, der Kinderfreibetrag auf 5.460 EUR. Der einheitliche Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes wurde auf 2.928 EUR erhöht.