Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Hat der Arbeitnehmer vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet (für das Kalenderjahr 2024: vor dem 2.1.1960 geborene Steuerpflichtige), ist der steuerpflichtige Arbeitslohn zunächst um den Altersentlastungsbetrag zu kürzen.

29.06.2023, Ressort: Arbeitsrecht Soll das Arbeitsverhältnis bereits mit dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente enden, muss eine entsprechende Vereinbarung innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem vorgesehenen Beendigungszeitpunkt abgeschlossen oder bestätigt werden (§ 41 Satz 2 SGB VI).

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Hat der Arbeitnehmer vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet (für das Kalenderjahr 2023: vor dem 2.1.1959 geborene Steuerpflichtige), ist der steuerpflichtige Arbeitslohn zunächst um den Altersentlastungsbetrag zu kürzen.

07.12.2022, Ressort: Arbeitsrecht Die Ausführungen wurden um BAG-Entscheidungen zum Benachteiligungsverbot und zu Altersgrenzenregelungen ergänzt.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Hat der Arbeitnehmer vor Beginn des Kalenderjahres 2022 das 64. Lebensjahr vollendet (vor dem 2.1.1958 geborene Steuerpflichtige), ist der steuerpflichtige Arbeitslohn zunächst um den Altersentlastungsbetrag zu kürzen.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Die Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreichen, liegt ab dem 1.1.2021 bei 46.060 EUR. Bei einem Arbeitsentgelt i. H. v. 450 EUR/Monat (= 5.400 EUR/Jahr) werden diese Grenzen jedoch nicht überschritten.

01.01.2021, Ressort: Lohnsteuer Hat der Arbeitnehmer vor Beginn des Kalenderjahres 2021 das 64. Lebensjahr vollendet (vor dem 2.1.1957 geborene Steuerpflichtige), ist der steuerpflichtige Arbeitslohn zunächst um den Altersentlastungsbetrag zu kürzen.