Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

26.04.2021 Homeofficepflicht für Arbeitnehmer durch § 28b Abs. 7 IfSG. Zudem sind Arbeitgeber jetzt verpflichtet, allen Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice sind, mindestens 2 Coronatests pro Woche anzubieten.

15.09.2020 Anpassung an die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 20.8.2020.

27.04.2020 Anpassung an den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS vom 16.4.2020.

01.01.2013 Anpassung an das Außerkrafttreten der Arbeitsstätten-Richtlinien zum 31.12.2012.

22.12.2011 Anpassung an die am 1.11.2011 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung.