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Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V

Vom 14. November 2013

Behörde: Gemeinsamer Bundesausschuss

Zuletzt geändert durch:
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Datenerhebung durch Krankenkassen bei den die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellenden Leistungserbringern zur Prüfung der Erforderlichkeit einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vom 07. Dezember 2023 (BAnz AT 20.02.2024 B1 2024)

  • Neu gefasst durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien: redaktionelle Anpassung/Arbeitsunfähigkeit von arbeitslosen Schwangeren und bei Organ- und Gewebespenden vom 14. November 2013 (BAnz AT 27.01.2014 B4 2014)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit/nahtloser Nachweis zur Gewährung von Krankengeld vom 17. Dezember 2015 (BAnz AT 03.03.2016 B3 2016)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des Entlassmanagements vom 17. Dezember 2015 (BAnz AT 16.03.2016 B2 2016)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Anpassung der Rechtsgrundlage für die stufenweise Wiedereingliederung vom 20. Oktober 2016 (BAnz AT 23.12.2016 B5 2016)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie): Stufenweise Wiedereingliederung vom 22. November 2019 (BAnz AT 03.02.2020 B5 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie): Ausnahmeregelung zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese vom 20. März 2020 (BAnz AT 23.03.2020 B6 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie): Feststellung von Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen vom 27. März 2020 (BAnz AT 03.04.2020 B4 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung, über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung, über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung, über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten sowie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung – Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie – vom 27. März 2020 (BAnz AT 07.04.2020 B3 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie): Anpassung und Verlängerung der Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit vom 21. April 2020 (BAnz AT 28.04.2020 B1 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie): Verlängerung der Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit vom 29. April 2020 (BAnz AT 05.05.2020 B4 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie): Verlängerung und Anpassung der Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit vom 14. Mai 2020 (BAnz AT 20.05.2020 B4 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung, über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung, über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung, über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten sowie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung – Verlängerung und Anpassung der Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie – vom 28. Mai 2020 (BAnz AT 12.06.2020 B3 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie): Regionale Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf vom 26. Juni 2020 (BAnz AT 10.07.2020 B5 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, der Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie, der Soziotherapie-Richtlinie, der Hilfsmittel-Richtlinie, der Heilmittel-Richtlinie, der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte, der Krankentransport-Richtlinie sowie der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Grundlagenbeschluss zur Ermöglichung befristeter regionaler Ausnahmeregelungen sowie Verlängerung und Anpassung bundesweiter Sonderregelungen zur Genehmigung von Krankentransporten und der Geltungsdauer von Heilmittelverordnungen vom 17. September 2020 (BAnz AT 30.09.2020 B2 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Ärztliche Fernbehandlung, elektronische Bescheinigung und Ergänzung – Ausnahmetatbestände vom 16. Juli 2020 (BAnz AT 06.10.2020 B1 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit vom 15. Oktober 2020 (BAnz AT 12.11.2020 B3 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit vom 03. Dezember 2020 (BAnz AT 17.12.2020 B9 2020)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit vom 18. März 2021 (BAnz AT 31.03.2021 B9 2021)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, der Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie, der Soziotherapie-Richtlinie, der Hilfsmittel-Richtlinie, der Heilmittel-Richtlinie, der Krankentransport-Richtlinie und der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen zum Entlassmanagement sowie zum Genehmigungsverzicht für Krankentransporte vom 18. März 2021 (BAnz AT 15.04.2021 B3 2021)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit vom 17. Juni 2021 (BAnz AT 15.07.2021 B3 2021)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit vom 16. September 2021 (BAnz AT 08.10.2021 B5 2021)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei ausschließlicher Fernbehandlung vom 19. November 2021 (BAnz AT 18.01.2022 B3 2022)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen vom 18. März 2022 (BAnz AT 08.04.2022 B3 2022)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit vom 04. August 2022 (BAnz AT 23.08.2022 B3 2022)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie - Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit vom 17. November 2022 (BAnz AT 16.12.2022 B2 2022)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Überprüfung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie bezüglich der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei öffentlich-rechtlicher Pflicht zur Absonderung vom 15. Dezember 2022 (BAnz AT 13.03.2023 B6 2023)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Telefonische Feststellung von Arbeitsunfähigkeit vom 07. Dezember 2023 (BAnz AT 27.12.2023 B5 2023)

  • Geändert durch Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Datenerhebung durch Krankenkassen bei den die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellenden Leistungserbringern zur Prüfung der Erforderlichkeit einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vom 07. Dezember 2023 (BAnz AT 20.02.2024 B1 2024)