Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2023 Zum 1.1.2023 haben sich die Grenzen für die Lohnsteuerpauschalierung kurzfristig Beschäftigter mit 25 % erhöht. Die Tageslohngrenze wurde auf 150 EUR (bis 2022: 120 EUR), die Stundenlohngrenze auf 19 EUR (bis 2022: 15 EUR) angehoben.

01.10.2022 Ab 1.10.2022 beträgt die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen 520 EUR.

01.11.2021 Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung betragen ab 1.11.2021 wieder 3 Monate oder 70 Arbeitstage.

10.05.2021 Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung wurden vom 1.3. bis 31.10.2021 auf 4 Monate bzw. 102 Arbeitstage angehoben.

13.12.2019 Zum 1.1.2020 haben sich die Grenzen für die Lohnsteuerpauschalierung kurzfristig Beschäftigter mit 25 % erhöht. Die Tageslohngrenze wurde auf 120 EUR (bis 2019: 72 EUR), die Stundenlohngrenze auf 15 EUR (bis 2019: 12 EUR) angehoben.

06.03.2018 Die Checkliste wurde um die für 2018 notwendigen Unterlagen zur Einstellung eines kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmers aktualisiert.