Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.07.2023 Ab 1.7.2023 beträgt der Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose, die nach 1939 geboren sind, 0,6 %. Arbeitnehmer mit 2 oder mehr Kindern (bis zum 25. Lebensjahr) erhalten einen Abschlag. Zur korrekten Berücksichtigung in der Entgeltabrechnung ist es erforderlich, die Anzahl und das Alter der Kinder zu ermitteln.

01.01.2022 Ab 1.1.2022 haben Arbeitgeber für Beschäftigte, die eine Vollrente wegen Alters beziehen und die Regelaltersgrenze erreicht haben, wieder den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten.

06.03.2018 Die Checkliste wurde um die für 2018 notwendigen Unterlagen zur Einstellung eines beschäftigten Rentners aktualisiert.

25.01.2017 Bei den Beitragsgruppen beschäftigter Rentner und Pensionäre werden die Änderungen aufgrund des Flexirentengesetzes berücksichtigt.