Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Arbeitsrecht Das Taschengeld für Freiwillige wurde zum 1.1.2024 angehoben.

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Das Taschengeld für Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst soll 6 % der allgemeinen in der Rentenversicherung (West) geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Das entspricht im Jahr 2024 einem Betrag von monatlich bis 453 EUR.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Das Taschengeld für Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst soll 6 % der allgemeinen in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Das entspricht im Jahr 2022 einem Betrag von monatlich bis 423 EUR.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Das Taschengeld für Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst soll 6 % der allgemeinen in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Das entspricht im Jahr 2021 einem Betrag von monatlich bis 426 EUR (2020: 414 EUR).

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Das Taschengeld für Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst soll 6 % der allgemeinen in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Das entspricht im Jahr 2020 einem Betrag von monatlich bis 414 EUR (2019: 402 EUR).

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Die Regelungen des Übergangsbereichs (bis 30.6.2019 = Gleitzone) gelten selbst bei einem Arbeitsentgelt von 450,01 EUR bis 1.300 EUR (bis 30.6.2019 = 850 EUR) pro Monat nicht für Teilnehmer am freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr.

01.01.2019, Ressort: Sozialversicherung Das Taschengeld für Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst soll 6 % der allgemeinen in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Das entspricht im Jahr 2019 einem Betrag von monatlich bis 402 EUR (2018: 390 EUR).