01.01.2025, Ressort: Arbeitsrecht Seit dem 1.1.2025 wurde das Taschengeld von Freiwilligen angehoben.
01.01.2025, Ressort: Sozialversicherung Das Taschengeld für Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst soll 8 % der allgemeinen in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Das entspricht im Jahr 2025 einem Betrag von monatlich bis 644 EUR.
25.06.2024, Ressort: Arbeitsrecht Der Jugendfreiwilligendienst kann auch in Teilzeit geleistet werden. Das monatliche Taschengeld wurde erhöht und es besteht die Möglichkeit, Mobilitätszuschläge zu gewähren.
07.06.2024, Ressort: Sozialversicherung Seit dem 29.5.2024 darf den Freiwilligen ein Taschengeld bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West der allgemeinen Rentenversicherung und ein Mobilitätszuschlag in unbegrenzter Höhe gezahlt werden.
01.01.2024, Ressort: Arbeitsrecht Das Taschengeld für Freiwillige wurde zum 1.1.2024 angehoben.
01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Das Taschengeld für Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst soll 6 % der allgemeinen in der Rentenversicherung (West) geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Das entspricht im Jahr 2024 einem Betrag von monatlich bis 453 EUR.
01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Das Taschengeld für Teilnehmer am Jugendfreiwilligendienst soll 6 % der allgemeinen in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Das entspricht im Jahr 2022 einem Betrag von monatlich bis 423 EUR.