Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Die Sozialversicherungsbeiträge von Menschen mit Behinderungen werden u. a. aus bestimmten Prozentwerten der Bezugsgröße berechnet. Die Bezugsgröße beträgt ab 1.1.2024 3.535 EUR/West. Im Rechtskreis Ost erhöht sie sich auf 3.465 EUR.

11.12.2023, Ressort: Arbeitsrecht Seit dem 1.1.2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 EUR.

28.06.2023, Ressort: Arbeitsrecht Zum 1.1.2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 EUR angehoben.

31.01.2023, Ressort: Arbeitsrecht Seit dem 1.1.2023 beträgt der Mindestlohn für Leiharbeitnehmer 12,43 EUR.

01.10.2022, Ressort: Sozialversicherung Zum 1.10.2022 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12 EUR pro Stunde.

01.10.2022, Ressort: Arbeitsrecht Der Mindestlohn beträgt seit dem 1.10.2022 12 EUR.

01.07.2022, Ressort: Sozialversicherung Der Mindestlohn beträgt ab 1.7.2022 10,45 EUR je Arbeitsstunde.