Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

12.12.2022 Bei den unter die Generalklausel fallenden Unternehmen gibt es die Besonderheit, dass neben der Anwendung der 450-EUR-Regel auch die "3-Veranstaltungen-Regel" gilt. Das bedeutet, dass ein solches Unternehmen zwar die "450-EUR-Regel" überschreiten kann, aber Abgabepflicht trotzdem nicht eintritt, weil weniger als 4 Veranstaltungen im Kalenderjahr durchgeführt wurden. Die Veranstaltungsregel hat immer Vorrang.

13.12.2021 Bezüglich der Nachforderungszeiträume für die Künstlersozialabgabe werden die im Jahr 2022 gültigen Zeiträume und Verjährungsfristen berücksichtigt.

11.12.2020 Bezüglich der Nachforderungszeiträume für die Künstlersozialabgabe wurden die im Jahr 2021 gültigen Zeiträume und Verjährungsfristen eingearbeitet.

13.12.2019 Technische Arbeiten werden zu Nebenkosten (z.B. Programmierkosten), wenn sie vom selben Auftragnehmer erbracht werden, der auch die kreativen, gestalterischen Leistungen erbringt. Nebenkosten teilen das Schicksal der Hauptleistung und führen so zur Künstlersozialabgabepflicht. Werden dagegen verschiedene Unternehmen beauftragt, so bleiben die Kosten für die technischen Leistungen abgabefrei.

14.12.2018 Bezüglich der Nachforderungszeiträume für die Künstlersozialabgabe wurden die im Jahr 2019 gültigen Zeiträume und Verjährungsfristen eingearbeitet.

11.12.2017 Bezüglich der Nachforderungszeiträume für die Künstlersozialabgabe wurden die im Jahr 2018 gültigen Zeiträume und Verjährungsfristen eingearbeitet.

15.12.2016 Ergänzt wurde die Bewertung der Abgabepflicht eines Gastronoms, der regelmäßig Musikgruppen auftreten lässt.