Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

27.11.2023 Ab 1.1.2024 beträgt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 5.175 EUR. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt ab diesem Zeitpunkt 1,7 %.

12.12.2022 Ab 1.1.2023 beträgt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 4.987,50 EUR und der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,6 %.

13.12.2021 Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt zum 1.1.2022 unverändert 4.837,50 EUR. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt ab diesem Zeitpunkt ebenfalls unverändert bei 1,3 %.

11.12.2020 Die Übersicht wurde durch die ab dem 1.1.2021 erhöhte Beitragsbemessungsgrenze ergänzt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt ab dem 1.1.2021 1,3 %.

13.12.2019 Die Übersicht wurde durch die ab dem 1.1.2020 erhöhte Beitragsbemessungsgrenze ergänzt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt ab diesem Zeitpunkt 1,1 %.

23.11.2018 Zum 1.1.2019 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung erhöht und die Zusatzbeiträge sind paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Dies wirkt sich auf den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung aus. Die für 2019 geltenden Höchstzuschüsse wurden in der Übersicht ergänzt.

08.11.2017 Zum 1.1.2018 wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung erhöht. Dies wirkt sich auf den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung aus. Die für 2018 geltenden Höchstzuschüsse wurden in der Übersicht ergänzt.