Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

05.02.2024, Ressort: Arbeitsrecht Für ab dem 1.4.2024 geborene Kinder werden die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld auf 150.000 EUR (für Alleinerziehende) bzw. 200.000 EUR (für Paare) herabgesetzt. Ab dem 1.4.2024 ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile nur für einen der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich.

27.04.2023, Ressort: Arbeitsrecht Vorübergehend geltende Coronaregelungen in § 2b BEEG zur Berechnung des Elterngeldes wurden nicht verlängert.

01.12.2022, Ressort: Arbeitsrecht Die Ausführungen zum Elterngeld wurden um Details zur Berechnung ergänzt.

11.05.2022, Ressort: Arbeitsrecht In die Ausführungen wurden aktuelle Urteile zum Elterngeld Plus eingearbeitet. Die Corona-Sonderregelung zur Berechnung des Elterngeldes bei vermindertem Einkommen wurde bis zum 23.9.2022 verlängert.

01.09.2021, Ressort: Arbeitsrecht Durch die Neuregelungen im BEEG zum 1.9.2021 sind die Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Partnerschaftsbonus flexibilisiert worden. Elterngeld Plus kann unter bestimmten Bedingungen bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats genommen werden.

14.12.2020, Ressort: Arbeitsrecht Die Sonderregelung während der Corona-Pandemie zur Berechnung des Einkommens im Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Darüber hinaus wurde aktuelle Rechtsprechung aufgenommen.

21.09.2020, Ressort: Arbeitsrecht Als sonstige Bezüge im Lohnsteuerabzugsverfahren angemeldete Provisionen können als laufender Arbeitslohn das Elterngeld erhöhen, so ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts.