Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

27.11.2023, Ressort: Lohnsteuer Laut einem aktuellen Finanzgerichtsurteil sind für Klagen zur Energiepreispauschale I die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden, s. FG Münster, Beschluss v. 5.9.2023, 11 K 1588/23 Kg (PKH).

24.11.2022, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurden Ausführungen zur Energiepreispauschale an Versorgungsbezieher und Rentner. Es handelt sich dabei um eine zweite Energiepreispauschale neben der Energiepreispauschale für aktiv tätige Erwerbspersonen. So können Personen für beide Pauschalen anspruchsberechtigt sein und diese auch ausgezahlt bekommen. Im Zusammenhang mit der Gehaltsabrechnung spielt die EPP II insbesondere bei ehemaligen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle.

15.07.2022, Ressort: Lohnsteuer Liegen beim Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Auszahlung der Energiepreispauschale vom Arbeitgeber nicht mehr vor und der Arbeitgeber erfährt erst nach der Auszahlung davon, muss er die ausgezahlte Energiepreispauschale von seinem Arbeitnehmer zurückfordern und die auf die Energiepreispauschale entfallende Lohnsteuer in seiner Lohnsteuer-Anmeldung korrigieren. Die Rückforderung der bereits ausgezahlten Energiepreispauschale muss bis zum 28.2.2023 erfolgen.

17.06.2022, Ressort: Lohnsteuer Das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder haben FAQ zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Energiepreispauschale veröffentlicht. Darin wird u.a. Stellung genommen zu Zweifelsfragen hinsichtlich der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer, z.B. Elterngeldbezieher, Werkstudenten, KUG-Bezieher, Grenzpendler etc. Zudem wurde bestimmt, dass es sich bei der Energiepreispauschale um eine unpfändbare Sonderzahlung handelt.