Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

29.12.2022 Ab 2023 beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 EUR. Die Übersicht wurde entsprechend angepasst.

24.05.2022 Rückwirkend zum 1.1.2022 wurden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR auf 1.200 EUR und die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 0,35 EUR auf 0,38 EUR angehoben. Die Übersicht wurden entsprechend angepasst.