18.12.2023 Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt ab 2024 monatlich 7.550 EUR/West und 7.450 EUR/Ost. In der Krankenversicherung beträgt die BBG 5.175 EUR.
12.12.2022 Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt ab 2023 monatlich 7.300 EUR/West. In der Krankenversicherung beträgt diese im Jahr 2023 4.987,50 EUR. Zu diesem Zeitpunkt wird das Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II ersetzt.
13.12.2021 Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt ab 2022 monatlich 7.050 EUR/West. In der Krankenversicherung beträgt diese im Jahr 2022 unverändert 4.837,50 EUR.
15.07.2021 Die FAQ-Liste wurde um arbeitsrechtliche Fragen zur Altersteilzeit erweitert.