16.12.2024 Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt ab 2025 bundesweit monatlich 8.050 EUR. In der Krankenversicherung beträgt die BBG 5.512,50 EUR.
18.12.2023 Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt ab 2024 monatlich 7.550 EUR/West und 7.450 EUR/Ost. In der Krankenversicherung beträgt die BBG 5.175 EUR.
12.12.2022 Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt ab 2023 monatlich 7.300 EUR/West. In der Krankenversicherung beträgt diese im Jahr 2023 4.987,50 EUR. Zu diesem Zeitpunkt wird das Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II ersetzt.
13.12.2021 Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt ab 2022 monatlich 7.050 EUR/West. In der Krankenversicherung beträgt diese im Jahr 2022 unverändert 4.837,50 EUR.
15.07.2021 Die FAQ-Liste wurde um arbeitsrechtliche Fragen zur Altersteilzeit erweitert.