Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

25.10.2023 Zu den neuen Regeln bei der Abgrenzung von Sachbezügen hat die Finanzverwaltung inzwischen zum 2. Mal weitere Einzelheiten geregelt, s. BMF, Schreiben v. 15.3.2022, IV C 5 - S 2334/19/10007 :007. Gelockert hat sie ihre Auffassung bei Gutscheinen/Geldkarten, bei denen sich der Arbeitnehmer vor Aufladung des Guthabens auf die Geldkarte aus mehreren Ladenketten je eine auswählen kann. Auch der Gutscheintausch über Gutscheinportale kann zulässig sein, aber hier sind enge Grenzen gesetzt.

21.03.2022 Zu den neuen Regeln bei der Abgrenzung von Sachbezügen hat die Finanzverwaltung inzwischen zum 2. Mal weitere Einzelheiten geregelt, s. BMF, Schreiben v. 15.3.2022, IV C 5 - S 2334/19/10007 :007. Gelockert hat sie ihre Auffassung bei Gutscheinen/Geldkarten, bei denen sich der Arbeitnehmer vor Aufladung des Guthabens auf die Geldkarte aus mehreren Ladenketten je eine auswählen kann. Auch der Gutscheintausch über Gutscheinportale kann zulässig sein, aber hier sind enge Grenzen gesetzt.

13.12.2021 Die Sachbezugsfreigrenze wurde zum 1.1.2022 auf 50 EUR angehoben. Zudem müssen Gutscheine und Geldkarten ab 2022 zusätzlich die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen, damit sie weiterhin als Sachbezug anerkannt werden.

17.11.2021 Ergänzt wurde die FAQ um Ausführungen, ob eine schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer zur monatlichen Gewährung eines steuerfreien Gutscheins notwendig ist.