Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

24.11.2023 Der Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 am 24.11.2022 zugestimmt. Die neuen Werte sind ab dem 1.1.2024 anzuwenden.

31.10.2023 Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Krankenversicherung wurde für das Jahr 2024 auf 1,7 % festgelegt.

18.09.2023 Mit dem Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 stehen die voraussichtlichen Rechengrößen für das Jahr 2024 fest.

01.07.2023 Zum 1.7.2023 tritt das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft. Damit ergeben sich Änderungen bei den Beitragssätzen zur Pflegeversicherung und entsprechende Auswirkungen bei den Sozialversicherungswerten im Versicherungs- und Beitragsrecht.

03.11.2022 Der Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 am 25.11.2022 zugestimmt. Die neuen Werte sind ab dem 1.1.2023 anzuwenden.

08.09.2022 Mit dem Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 stehen die voraussichtlichen Rechengrößen für das Jahr 2023 fest.

01.09.2022 Ab 1.10.2022 beträgt die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen 520 EUR. Für Beschäftigungen im Übergangsbereich beträgt die Entgeltgrenze ab diesem Zeitpunkt 1.600 EUR. Der Faktor F beträgt ab 1.10.2022 0,7009.