20.12.2024 Der Bundesrat hat der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 zugestimmt. Ab dem 1.1.2025 beträgt der allgemeine Beitrag zur Pflegeversicherung 3,6 %. Die Insolvenzgeldumlage beträgt ab diesem Zeitpunkt 0,15%.
22.11.2024 Der Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt. Damit stehen die endgültigen Rechengrößen im Versicherungs- und Beitragsrecht 2025 fest.
12.11.2024 Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll zum 1.1.2025 auf 3,6 % erhöht werden. Dies hat Auswirkungen auf den Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung und den Rechengrößen im Übergangsbereich.
07.11.2024 Ab 1.1.2025 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung 2,5 %.
17.09.2024 Mit dem Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 stehen die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr fest. Ab 1.1.2025 gelten die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße einheitlich in den neuen und alten Bundesländern.
16.07.2024 Der Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten beträgt ab 1.8.2024 bzw. zum Wintersemester 2024/2025 zur Krankenversicherung 87,38 EUR (zzgl. individuellem Zusatzbeitrag) und zur Pflegeversicherung zwischen 20,52 EUR (5 und mehr Kinder) und 34,20 EUR (kinderlos).
24.11.2023 Der Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 am 24.11.2022 zugestimmt. Die neuen Werte sind ab dem 1.1.2024 anzuwenden.