03.12.2024 Ab dem 1.1.2025 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 73.800 EUR und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 66.150 EUR. Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 556 EUR und die Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) somit auf 556,01 EUR.
27.11.2023 Ab 1.1.2024 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 69.300 EUR (allgemeine) bzw. 62.100 EUR (besondere). Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 538 EUR und die Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) somit auf 538,01 EUR.
09.12.2022 Ab 1.1.2023 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 66.600 EUR (allgemeine) bzw. 59.850 EUR (besondere). Die Obergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) steigt ab diesem Zeitpunkt auf 2.000 EUR.
01.10.2022 Ab 1.10.2022 beträgt die monatliche Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen 520 EUR. Bei einem monatlichen Entgelt zwischen 520,01 EUR und 1.600 EUR (Übergangsbereich) liegt ein Midijob vor.
15.12.2021 Ab sofort kann die Berechnung für das Jahr 2022 vorgenommen werden.
13.08.2021 Es besteht nun die Möglichkeit die Entgeltarten mit einem zusätzlichen Freitextfeld detailliert zu benennen.