Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

18.12.2023 Ab 1.1.2024 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,7 %.

26.06.2023 Seit 1.7.2023 beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,4 %. Der Beitragszuschlag für Kinderlose liegt bei 0,6 %.

12.12.2022 Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Krankenversicherung beträgt ab dem 1.1.2023 1,6 %. Die Arbeitslosenversicherung erhöht sich zu diesem Zeitpunkt auf 2,6 %.

13.12.2021 Der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung beträgt ab dem 1.1.2022 0,35%.

11.12.2020 Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde für das Jahr 2021 auf 1,3 % festgelegt.

26.10.2019 Ab dem 1.1.2020 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung 1,1 %. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt ab diesem Zeitpunkt 2,4 % (befristet bis 31.12.2022).

14.12.2018 Zum 1.1.2019 wird der Zusatzbeitrag paritätisch durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde auf 2,5 % gesenkt und der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 3,05 % erhöht.