Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

24.05.2022 Rückwirkend zum 1.1.2022 wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 0,35 EUR auf 0,38 EUR angehoben. Die Tabelle wurden entsprechend angepasst.

01.01.2021 Für Familienheimfahrten mit dem Pkw gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR/km. Ab dem 21. Entfernungskilometer gilt nun eine erhöhte Pauschale von 0,35 EUR für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer.

17.12.2019 Bei einer doppelten Haushaltsführung können für die ersten 3 Monate Verpflegungspauschalen gezahlt werden. Diese betragen ab 1.1.2020 pro Tag 28 EUR (bis 2019: 24 EUR) bzw. für An-/Abreisetage bei Familienheimfahrten 14 EUR (bis 2019: 12 EUR).